Alles verlief vollkommen ereignislos, ziemlich genau wie alle dreckigen Reitungen die wir in den letzten Wochen verkündigen und veranstalten konnten.
Einer der dreckigen Reiter reitet jetzt also mit Hilfe seines treuen Fahrberts nach Hause und damit ist die ganze Veranstaltung dann auch beendet.
Sonntag, 29. März 2009
Samstag, 28. März 2009
Die dreckigen Laner der Computerlypse
Heute soll nach ca 4,7 Millionen Jahren mal wieder gelant werden. Teilnehmer sind die beiden dreckigen Reiter und unmengen Alkohol. Wahrscheinlich wird live und exklusiv per Blog oder Gezwitscher von diesem Mega-Event berichtet.
Oder auch nicht weil man zu betrunken ist und derbe abfailt.
Oder auch nicht weil man zu betrunken ist und derbe abfailt.
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Dienstag, 24. März 2009
Waffenfreie Zone in Bremen
Trotz meiner (hoffentlich) temporären Trunkenheit möchte ich mich einem Thema zuwenden, das mich bisher, wenn auch zufällig, schon unglaubliche 1 Male betroffen hat.
Der waffenfreien Zone in Bremen.
Der Grund dafür, dass ich mich diesem Thema zuwende, ist, dass ich mit meinem angetrauten Reitkumpanen eines Abends das Stubu erobern wollte, an der Tür, wo (seit der neue Pächter (der vorher Stamm-DJ war, aber das soll uns nicht weiter interessieren) an der Macht ist und) eine neue, auf den ersten Blick und auch laut Presse sehr kompetente Sicherheitsfirma engagiert ist, abgewiesen wurde.
Vorgeschichte: Ich trug früher ein CS-Gas mit mir herum, konnte es in einer Paniksituation (die zu einem Raub zu meinem Nachteil führte) nicht wirksam einsetzen, beschäftigte mich darauf hin (zwecks Ersatz) mit Wirksamkeiten von Verteidigungssprays und kam zu dem Schluss, dass Pfefferspray möglicherweise effektiver sein könnte.
Ich kaufte darauf hin Pfefferspray der Firma Ballistol, auf dem in Fließtextform vermerkt ist, dass dieses 1. sehr effektiv gegen Tiere wirkt und 2. zwar in Deutschland nicht für den Einsatz gegen Menschen zugelassen ist, aber auch gegen selbige zuverlässig wirkt.
Nach §1, 2 WaffG (habe die juristisch akzeptable Schreibweise nicht drauf) gehört mein Pfefferspray weder zu den tragbaren Gegenständen "a) die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen;" (wegen genanntem Fließtext) noch zu den Gegenständen "b)
die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, und die in diesem Gesetz genannt sind.
" (siehe Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4), in der "Tragbare Gegenstände im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe b nach den Nummern 1.4.1 bis 1.4.4" definiert sind).
Man wies mich an der Tür ab, da mein Pfefferspray 1. sowieso verboten sei und 2. schon mal garnicht in der waffenfreien Zone zugelassen.
Ich habe daraufhin dieses Flugblatt in die Hand gedrückt bekommen:
Als gesetzestreuer und mehr oder weniger normaler Bürger habe ich dem "Türsteher" und dem Text auf dem Flugblatt geglaubt und wir zogen von dannen, froh, dass die Polizei nicht hinzugezogen wurde.
Nach erfolgter Ausnüchterung fingen dann meine Forschungen an, deren erste Ergebnisse weiter oben in Form der entsprechenden Gesetzespassagen bereits genannt wurden.
Als nächstes beschäftigte ich mich also intensiver mit der sagenumwobenen Zone.
Das Flugblatt war schnell studiert und machte auch Sinn, aber ich wollte auf Nummer sicher gehen.
Also studierte ich das Gesetzblatt, in dem die Verordnung zur waffenfreien Zone ausgeführt wird.
Nach intensivem Studium (alias "Lesen und Verstehen") desselben kam ich zu dem Ergebnis, dass Pfefferspray in der Form in der ich es besitze weder im Waffengesetz noch in der Liste der gefährlichen Gegenstände der o.g. Verordnung benannt ist und es daher sowohl im Sinne des WaffG als auch im Sinne der o.g. lustigen Verordnung zum legalen Haben von Spaß erlaubt ist und ich es daher wie es mir beliebt durch die Gegend tragen kann.
Dass der Betreiber des Stubu nicht dazu verpflichtet ist, mich mit dem Pfefferspray hereinzulassen ist mir selbstverständlich klar, deshalb habe ich es ja auch wie bereits erwähnt am Eingang freiwillig vorgezeigt.
Seine legalen Verteidigungsmittel kann man Garderobenartig an der Tür abgeben.
Eigentlich wollte ich mit diesem Beitrag nur sagen, dass jeder sein Pfefferspray, sofern in irgendeiner Weise darauf vermerkt ist, dass es nicht als Verteidigungsmittel gegen Menschen gedacht ist, mit in die waffenfreie Zone in Bremen tragen darf.
Verwendung des Sprays ist eine andere Sache. Notwehr und so. Am besten erst Gesetzeslage erforschen, dann verwenden.
Gesetze gibt's bekanntermaßen hier.
Ich habe mich bisher noch nicht darauf eingelassen mit Sicherheitspersonal oder eventuell hinzugezogener Polizei zu diskutieren (aus Unsicherheit und Angst vor Strafe), aber eigentlich müsste ich rechtlich auf der sicheren Seite liegen.
Ich garantiere natürlich für nichts, bin schließlich nur Informatik-, nicht Jurastudent.
Anwalt schonmal garnicht.
P.S.: Dieses Spray
Der waffenfreien Zone in Bremen.
Der Grund dafür, dass ich mich diesem Thema zuwende, ist, dass ich mit meinem angetrauten Reitkumpanen eines Abends das Stubu erobern wollte, an der Tür, wo (seit der neue Pächter (der vorher Stamm-DJ war, aber das soll uns nicht weiter interessieren) an der Macht ist und) eine neue, auf den ersten Blick und auch laut Presse sehr kompetente Sicherheitsfirma engagiert ist, abgewiesen wurde.
Vorgeschichte: Ich trug früher ein CS-Gas mit mir herum, konnte es in einer Paniksituation (die zu einem Raub zu meinem Nachteil führte) nicht wirksam einsetzen, beschäftigte mich darauf hin (zwecks Ersatz) mit Wirksamkeiten von Verteidigungssprays und kam zu dem Schluss, dass Pfefferspray möglicherweise effektiver sein könnte.
Ich kaufte darauf hin Pfefferspray der Firma Ballistol, auf dem in Fließtextform vermerkt ist, dass dieses 1. sehr effektiv gegen Tiere wirkt und 2. zwar in Deutschland nicht für den Einsatz gegen Menschen zugelassen ist, aber auch gegen selbige zuverlässig wirkt.
Nach §1, 2 WaffG (habe die juristisch akzeptable Schreibweise nicht drauf) gehört mein Pfefferspray weder zu den tragbaren Gegenständen "a) die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen;" (wegen genanntem Fließtext) noch zu den Gegenständen "b)
die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, und die in diesem Gesetz genannt sind.
" (siehe Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4), in der "Tragbare Gegenstände im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe b nach den Nummern 1.4.1 bis 1.4.4" definiert sind).
Man wies mich an der Tür ab, da mein Pfefferspray 1. sowieso verboten sei und 2. schon mal garnicht in der waffenfreien Zone zugelassen.
Ich habe daraufhin dieses Flugblatt in die Hand gedrückt bekommen:
Als gesetzestreuer und mehr oder weniger normaler Bürger habe ich dem "Türsteher" und dem Text auf dem Flugblatt geglaubt und wir zogen von dannen, froh, dass die Polizei nicht hinzugezogen wurde.
Nach erfolgter Ausnüchterung fingen dann meine Forschungen an, deren erste Ergebnisse weiter oben in Form der entsprechenden Gesetzespassagen bereits genannt wurden.
Als nächstes beschäftigte ich mich also intensiver mit der sagenumwobenen Zone.
Das Flugblatt war schnell studiert und machte auch Sinn, aber ich wollte auf Nummer sicher gehen.
Also studierte ich das Gesetzblatt, in dem die Verordnung zur waffenfreien Zone ausgeführt wird.
Nach intensivem Studium (alias "Lesen und Verstehen") desselben kam ich zu dem Ergebnis, dass Pfefferspray in der Form in der ich es besitze weder im Waffengesetz noch in der Liste der gefährlichen Gegenstände der o.g. Verordnung benannt ist und es daher sowohl im Sinne des WaffG als auch im Sinne der o.g. lustigen Verordnung zum legalen Haben von Spaß erlaubt ist und ich es daher wie es mir beliebt durch die Gegend tragen kann.
Dass der Betreiber des Stubu nicht dazu verpflichtet ist, mich mit dem Pfefferspray hereinzulassen ist mir selbstverständlich klar, deshalb habe ich es ja auch wie bereits erwähnt am Eingang freiwillig vorgezeigt.
Seine legalen Verteidigungsmittel kann man Garderobenartig an der Tür abgeben.
Eigentlich wollte ich mit diesem Beitrag nur sagen, dass jeder sein Pfefferspray, sofern in irgendeiner Weise darauf vermerkt ist, dass es nicht als Verteidigungsmittel gegen Menschen gedacht ist, mit in die waffenfreie Zone in Bremen tragen darf.
Verwendung des Sprays ist eine andere Sache. Notwehr und so. Am besten erst Gesetzeslage erforschen, dann verwenden.
Gesetze gibt's bekanntermaßen hier.
Ich habe mich bisher noch nicht darauf eingelassen mit Sicherheitspersonal oder eventuell hinzugezogener Polizei zu diskutieren (aus Unsicherheit und Angst vor Strafe), aber eigentlich müsste ich rechtlich auf der sicheren Seite liegen.
Ich garantiere natürlich für nichts, bin schließlich nur Informatik-, nicht Jurastudent.
Anwalt schonmal garnicht.
P.S.: Dieses Spray
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